GLASBRUCH
(auch durch thermische Überbeanspruchung / Teilabdeckung)
Für Glasbruch an von mir eingebauten Verglasungen werde ich keine Haftung übernehmen, ausgenommen der Glasbruch wurde nachweislich durch eine fehlerhafte Montage meinererseits herbeigeführt.
Hierzu kann auch das Bruchbild gegebenenfalls einen Hinweis geben.
Grundsätzlich ist Glasbruch auch aufgrund der Materialeigenschaft und dem bekannten Verhalten von Glas, zum Beispiel durch mechanische Be- und Überbelastung, eben daher ausgeschlossen.
Aufgrund dieser Kenntnis wurde bereits vor Jahrzehnten die erste Glasbruchversicherung gegründet. Diese Versicherung ist in ihrer Art (für einen speziellen Baustoff) eine einzigartige Versicherung und wurde auch bereits durch die vielfältige Nutzungsweise von Glas innerhalb des Wohngebäudes aufgrund dieser Erfahrung entsprechend vielfältig gesplittet in Nutzungsgruppen.
Als weitere Glasbruchursache (besonders bei den modernen Funktionsgläsern !) müssen auch Fehlbedienungen bei der Nutzung der Scheiben angemerkt werden, wie zum Beispiel durch Teilaufheizung der Scheiben bei unterschiedlicher Abdeckung oder Beschattung der Verglasung (besonders bei einem Abstand zur Glasoberfläche von kleiner ca. 10 bis 50cm), Beklebung der Glasflächen (gänzlich und auch in Teilen), sowie weitere.
Mit diesem bestehendem technischen Wissen verweise ich auch auf meinen Bedenken zu Beschichtungen oder Abdeckungen (auch und insbesondere in Teilen einer Glasscheibenfläche).
Insbesondere bei der Installation eines so genannten Raffrollos, welches direkt auf der Glashalteleiste montiert wird oder im Nahbereich der Scheibenoberfläche unter 10cm !
Auch "Window-color-Bilder", Aufkleber oder großflächige Abschattungen, die eine Scheibe thermisch ungleich belasten, sind unbedingt zu verhindern!
Eine Anmerkung :
Das Glas ist grundsätzlich durchsichtig!
Sinn und Zweck eines Fensters sowie der dazu gehörenden Verglasung ist es unter anderem von drinnen nach draußen zu schauen, sowie Licht in das Haus zu bekommen. Das Abdecken der Verglasung, mit welchem Gegenstand auch immer, ist mit der Funktion des Glases (nämlich der Durchsicht und weiteren) daher nicht von mir angenommen sofern nicht darauf von Kundenseite darauf hingewiesen wird.
Sollte also entgegen dieser meiner Annahme hierzu Bedarf bestehen, so erwarte ich einen vorherigen Hinweis der gewünschten
speziellen Nutzung.
Als Glaser wird man also nicht zwingend auf den Gedanken kommen, dass ein Kunde die Glasscheibe abdeckt.