V E R P F L I C H T U N G S E R K L Ä R U N G – auch zum Mindestlohn
der Firma Glaserei Wopersnow GmbH - Hamburg
sowie
der Firma Wopersnow GmbH. & Co. KG - Ahrensburg
gegenüber unserer Kunden/Auftraggeber,
Die Firma Wopersnow erbringt für den Kunden/Auftraggeber Werk- bzw. Dienstleistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet sich davon zu überzeugen, dass der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Zu diesem Zweck bestätigt Firma Wopersnow wie nachfolgend aufgeführt:
A – zur grundsätzlichen Situation
(1) die Firma Wopersnow bestätigt als alleinigen Firmensitz die oben aufgeführte Anschrift/en und darüber hinaus keinerlei weiteren Firmen außerhalb Deutschlands zu betreiben!
Es gilt für die Firma Wopersnow somit ausschließlich das deutsche Recht
(2) die Firma Wopersnow ist nicht Mitglied im Tarifverbund
(3) die Firma Wopersnow bestätigt und garantiert an dieser Stelle die Beachtung und Wertschätzung der eigenen Mitarbeiter, als auch – sofern eintretend – der Mitarbeiter, die als Fremdpersonal die Firma Wopersnow unterstützen.
Hierbei gilt es auch für die Firma Wopersnow eine gewisse Fürsorgepflicht mit Blick auf steten Schutz unserer Mitarbeiter.
(4) die Firma Wopersnow ist stets bemüht unter Berücksichtigung der gegebenen Gesetze im Sinne des Kunden/Auftraggebers zu handeln und diesen nach besten Wissen und Gewissen zu informieren, Beratungen und Ausführungen zukommen zu lassen. Auch wird auch zum Schutze des Kunden/Auftraggebers hier auf eventuelle Verbesserungen hingewiesen sowie grundsätzlich gesetzliche Bestimmungen die für die auszuführende Leistung zu beachten gilt.
B – Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
(1) die Firma Wopersnow garantiert, dass sie die jeweils bekannt geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Umweltschutz – Schutz der Menschenrechte – Arbeitsschutz – Schutz der Gesundheit – Arbeitssicherheit – Datenschutz der Mitarbeiter – Kinderarbeit - als auch die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhält – beachtet – und bei Erfordernis auch anzeigt!
(2) die Firma Wopersnow wird nur Mitarbeiter einsetzen, die einen gültigen Arbeitsvertrag sowie eine für das jeweilige Land gültige Arbeitserlaubnis haben, die ordnungsgemäß bei den deutschen Sozialversicherungsträgern als auch der Berufsgenossenschaft angemeldet sind.
C – Mindestlohn für die eingesetzten Arbeitnehmer durch Firma Wopersnow
(1) die Firma Wopersnow garantiert die Anforderungen des Mindestlohngesetzes zu erfüllen und seinen Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, wie von diesem gefordert, zu bezahlen.
(2) die Firma Wopersnow bestätigt nochmals und insbesondere über den aufgeführten Punkt B (1) die Beachtung des Datenschutzgesetzes und hält Mitarbeiterdaten vertraulich!
Sollten Mitarbeiter der Firma Wopersnow Auskünfte zu Ihrer Person – persönlichen Bedingungen – persönlichen Daten im Zusammenhang des Arbeitsplatzes bei Firma Wopersnow auf Anforderung durch den Kunden/Auftraggeber selbsttätig von sich geben besteht von Firma Wopersnow hierzu keinerlei Einschränkung oder Begrenzung an die Mitarbeiter!
JEDOCH steht es dem Mitarbeiter ebenso frei diese Aussagen nicht zu beantworten, ungeachtet der Tatsache, dass damit unter Umständen der Firma Wopersnow nachfolgende und zukünftige Aufträge durch den Kunden/Auftraggeber entsagt werden!
Die Firma Wopersnow bestätigt darüber hinaus, dass aufgrund solcher nicht gemachten Aussagen der Mitarbeiter und den damit möglichen zukünftigen Auftragsentzug des Kunden/Auftraggeber, der Mitarbeiter geschützt ist vor einer Entlassung – sofern keine wirtschaftliche Notwendigkeit hierzu besteht und andere Kunden/Auftraggeber die Situation ausgleichen.
(3) die Firma Wopersnow garantiert und verpflichtet sich, sofern erforderlich, nur solche Nachunternehmer und Personalverleihbetriebe einzusetzen, die mindestens die Anforderungen des Mindestlohngesetzes und – sofern anwendbar – des Arbeitnehmer Entsendegesetzes erfüllen und das dort vorgesehene Arbeitsentgelt rechtzeitig an ihre Arbeitnehmer bezahlen.
(4) die Firma Wopersnow stellt den Kunden/Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen außenstehender Dritter (insbesondere Arbeitnehmer der Firma Wopersnow, der Bundesagentur für Arbeit, sowie weitere) im Zusammenhang der Verletzung der oben genannten Selbstverpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (einschließlich der anfallenden Rechts- und Verteidigungskosten) frei, sofern dieses durch das deutsche Gesetz zugelassen ist und sich nicht entgegen der deutschen Rechtsprechung verhält!
Gleiches gilt im Zusammenhang von möglichen Nachunternehmern als auch Personalverleihbetriebe
D – bei Nichteinhaltung durch Firma Wopersnow
(1) dem Kunden/Auftraggeber ist es freigestellt die aktuelle Beauftragung fristlos zu kündigen, falls die Firma Wopersnow nicht entsprechend des Mindestlohngesetzes seine Mitarbeiter;
dies gilt auch Fremdpersonal , sofern durch Firma Wopersnow zusätzlich außenstehendes Personal eingesetzt wurde
E – bei Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes durch den Kunden/Auftraggeber
(1) die Firma Wopersnow geht bei Kunden/Auftraggebern die selbst als Arbeitgeber auftreten davon aus, dass diese selbst den entsprechenden Anforderungen des Mindestlohngesetzes entsprechen. Ebenso wie es unter Umständen für Fremdpersonal im Auftrag des Kunden/Auftraggeber gilt. Sollte dem nicht so sein und dieses der Firma Wopersnow bekannt gemacht werden, wird Firma Wopersnow dieses entsprechend dem Kunden/Auftraggeber zur Anzeige bringen ebenso wie entsprechend gesetzlicher Forderungen an entsprechende Stellen
hierzu stehen wir als Firma und auch ich in Person,
Ihr Handwerksmeister und Sachkundiger im Bereich Schimmel
kay wopersnow
01-01-2016